Pflichtmitglieder des Kommunalen Versorgungsverbands sind
1. die Gemeinden,
2. die Verwaltungsverbände,
3. die Landkreise,
4. die Zweckverbände,
5. die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung,
6. die öffentlich-rechtlichen Sparkassen,
7. der Kommunale Sozialverband Sachsen,
8. die Unfallkasse Sachsen.