Zuständige Überwachungsbehörden nach der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen ( Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV ) vom 25. Februar 2011 (BGBl. I S. 341), in der jeweils geltenden Fassung, sind
1. in den Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen, das Sächsische Oberbergamt,
2. im Übrigen die Landesdirektion Sachsen.