Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen stützt sich auf die in § 5 Absatz 1 Nummer 2 der GAPInVeKoS-Verordnung genannte Referenzparzelle „Feldblock“.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen stützt sich auf die in § 5 Absatz 1 Nummer 2 der GAPInVeKoS-Verordnung genannte Referenzparzelle „Feldblock“.