Soweit dies erforderlich ist, wirken die für die Bau- und Gewerbeaufsicht zuständigen Behörden sowie die zuständige Forstbehörde bei der Durchführung der Brandverhütungsschau mit.
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Soweit dies erforderlich ist, wirken die für die Bau- und Gewerbeaufsicht zuständigen Behörden sowie die zuständige Forstbehörde bei der Durchführung der Brandverhütungsschau mit.