Die zum Vorbereitungsdienst zugelassenen Bewerber werden von der Einstellungsbehörde unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt
1. in der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 zum Brandmeisteranwärter,
2. in der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 zum Brandoberinspektoranwärter,
3. in der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 zum Brandreferendar.