Die nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über den Lehrgang und die Prüfung für die Sachkunde in der Futtermittelkontrolle (Futtermittelsachkunde-Verordnung – SächsFuttMSachkVO ) vom 18. April 2006 (SächsGVBl. S. 121) in der am 31. März 2011 geltenden Fassung, vorgenommenen Berufungen der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Prüfungskommission gelten bis zu ihrem Ablauf fort.