Gemeinden und kreisangehörige Gemeinden im Sinne dieses Teils sind jeweils solche im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung .
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Gemeinden und kreisangehörige Gemeinden im Sinne dieses Teils sind jeweils solche im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung .