Durch dieses Gesetz werden keine Rechtsansprüche auf Durchführung des Mammographie-Screening-Programms oder künftiger Früherkennungsmaßnahmen gegenüber dem Staatsministerium für Soziales begründet.
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Durch dieses Gesetz werden keine Rechtsansprüche auf Durchführung des Mammographie-Screening-Programms oder künftiger Früherkennungsmaßnahmen gegenüber dem Staatsministerium für Soziales begründet.