Die Landeseinheitliche Fördermitteldatenbank und die Ressortdatenbanken dienen insbesondere der laufenden Analyse der Förderpraxis, der Rechnungsprüfung sowie der Ausübung der Rechts- und Fachaufsicht. Die Landeseinheitliche Fördermitteldatenbank soll zugleich Hilfestellung bei der Vermeidung rechtswidriger Förderung bieten.