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§ 9 SächsEJustizVO (Sachsen) — Barrierefreiheit

Sächsische E-Justizverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Elektronische Akten sowie Verfahren zur elektronischen Aktenführung und -bearbeitung sollen technisch so gestaltet werden, dass sie barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Hierzu sollen die Anforderungen an die Barrierefreiheit im Sinne der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung beachtet werden.