(1) Die Staatskanzlei verarbeitet mit Einwilligung des Nutzers zur Einrichtung eines Nutzerkontos folgende personenbezogene Daten des Nutzers:
1. E-Mail-Adresse,
2. Login-Name,
3. Passwort.
(2) Die Staatskanzlei löscht das Nutzerkonto nach Absatz 1, wenn das Nutzerkonto drei Jahre nicht verwendet wurde.