(1) Die Prüfung ist nicht öffentlich.
(2) Der Prüfling hat sich zu jedem Prüfungsteil durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen.
nu:legal · recht.nulegal.eu
(1) Die Prüfung ist nicht öffentlich.
(2) Der Prüfling hat sich zu jedem Prüfungsteil durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen.