Die Enteignung wird von der oberen Denkmalschutzbehörde (Enteignungsbehörde) durchgeführt. Bei ihr ist der Enteignungsantrag zu stellen.
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Die Enteignung wird von der oberen Denkmalschutzbehörde (Enteignungsbehörde) durchgeführt. Bei ihr ist der Enteignungsantrag zu stellen.