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# § 11 SächsDSUG (Sachsen) — Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung

Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Verantwortliche hat in allgemeiner Form und für jedermann zugänglich Informationen zur Verfügung zu stellen über:

1. die Existenz eines Verarbeitungsvorgangs,

2. die Zwecke der von ihm vorgenommenen Verarbeitungen,

3. die im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bestehenden Rechte der betroffenen Person auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung,

4. den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie des Datenschutzbeauftragten und

5. das Recht, den Sächsischen Datenschutzbeauftragten anzurufen, und dessen Kontaktdaten.

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Zitiervorschlag: § 11 SächsDSUG (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsDSUG/11

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