Der Fonds ist nach Tilgung aller Kredite zum 31. Dezember 2030 aufzulösen. Über die Verwendung eines zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandenen Bestandes entscheidet der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages.
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Der Fonds ist nach Tilgung aller Kredite zum 31. Dezember 2030 aufzulösen. Über die Verwendung eines zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandenen Bestandes entscheidet der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages.