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§ 75 SächsBesG (Sachsen) — Höhe der vermögenswirksamen Leistung

Sächsisches Besoldungsgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die vermögenswirksame Leistung beträgt monatlich 6,65 Euro.