Beamtinnen und Beamte der Fachrichtung Feuerwehr in Ämtern der Besoldungsordnung A, die im Einsatzdienst der Feuerwehr oder der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule verwendet werden, erhalten eine Stellenzulage.
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Beamtinnen und Beamte der Fachrichtung Feuerwehr in Ämtern der Besoldungsordnung A, die im Einsatzdienst der Feuerwehr oder der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule verwendet werden, erhalten eine Stellenzulage.