Die Ämter der Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie ihre Besoldungsgruppen sind in der Besoldungsordnung R (Anlage 3) geregelt. Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen sind in der Anlage 5 ausgewiesen.
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Die Ämter der Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie ihre Besoldungsgruppen sind in der Besoldungsordnung R (Anlage 3) geregelt. Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen sind in der Anlage 5 ausgewiesen.