nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 24 SächsBergMarkAPO (Sachsen) — Übergangsvorschriften

Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bergfach und Markscheidefach  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Auf die Ausbildung und Prüfung einschließlich einer gegebenenfalls erforderlichen Wiederholungsprüfung der Referendare für Aufgaben im Bergfach, die ihren Vorbereitungsdienst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits begonnen haben, ist die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Bergfach vom 23. Mai 1995 (SächsGVBl. S. 187), die zuletzt durch Artikel 32 der Verordnung vom 16. September 2014 (SächsGVBl. S. 530) geändert worden ist, weiter anzuwenden.

(2) Auf die Ausbildung und Prüfung einschließlich einer gegebenenfalls erforderlichen Wiederholungsprüfung der Referendare für Aufgaben im Markscheidefach, die ihren Vorbereitungsdienst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits begonnen haben, ist die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach vom 23. Mai 1995 (SächsGVBl. S. 182), die zuletzt durch Artikel 31 der Verordnung vom 16. September 2014 (SächsGVBl. S. 530) geändert worden ist, weiter anzuwenden.

---

Zitiervorschlag: § 24 SächsBergMarkAPO (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsBergMarkAPO/24

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: sk.sachsen.de
