Sind Verletzte infolge des Dienstunfalls so hilflos, dass sie nicht ohne fremde Hilfe und Pflege auskommen können, so sind ihnen die Kosten einer notwendigen Pflege in angemessenem Umfang zu erstatten.
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Sind Verletzte infolge des Dienstunfalls so hilflos, dass sie nicht ohne fremde Hilfe und Pflege auskommen können, so sind ihnen die Kosten einer notwendigen Pflege in angemessenem Umfang zu erstatten.