Das Landesamt für Steuern und Finanzen ist Pensionsbehörde im Sinne von § 64 Absatz 1 Satz 2 des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 6. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 467, 510), in der jeweils geltenden Fassung.
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Das Landesamt für Steuern und Finanzen ist Pensionsbehörde im Sinne von § 64 Absatz 1 Satz 2 des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 6. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 467, 510), in der jeweils geltenden Fassung.