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Sächsische Bergwerkseigentumsverordnung
Landesrecht Sachsen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
In der ersten Abteilung sind die Bergwerkseigentümer einzutragen und die Grundlage der Eintragung anzugeben.