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§ 2 SächsBRKJubZVO (Sachsen) — Höhe der Jubiläumszuwendung

Sächsische BRK-Jubiläumszuwendungsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Jubiläumszuwendung beträgt bei Vollendung einer aktiven ehrenamtlichen Dienstzeit

1. von 10 Jahren 100 Euro,

2. von 25 Jahren 200 Euro,

3. von 40 Jahren 300 Euro,

4. von 50 Jahren 500 Euro.