In Gemeinden mit Berufsfeuerwehr übernimmt der Leiter oder die Leiterin der Berufsfeuerwehr die Leitung der Gemeindefeuerwehr. Er oder sie ist für die Leistungsfähigkeit sämtlicher öffentlicher Feuerwehren im Gemeindegebiet verantwortlich.
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In Gemeinden mit Berufsfeuerwehr übernimmt der Leiter oder die Leiterin der Berufsfeuerwehr die Leitung der Gemeindefeuerwehr. Er oder sie ist für die Leistungsfähigkeit sämtlicher öffentlicher Feuerwehren im Gemeindegebiet verantwortlich.