Für die Rechtsverhältnisse des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen gilt dieses Gesetz nur, soweit keine abweichende gesetzliche Regelung getroffen wird.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Für die Rechtsverhältnisse des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen gilt dieses Gesetz nur, soweit keine abweichende gesetzliche Regelung getroffen wird.