nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 8 SächsBAG (Sachsen) — Staatliche Aufsicht, Anzeige- und Genehmigungspflichten

Sächsisches Berufsakademiegesetz  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Staatlich anerkannte Berufsakademien unterstehen der Rechtsaufsicht des Staatsministeriums. Zur Wahrnehmung der Rechtsaufsicht unterrichtet die Berufsakademie das Staatsministerium auf Verlangen über alle Angelegenheiten. Der Träger ist verpflichtet, dem Staatsministerium insbesondere die Aufsicht vor Ort zu ermöglichen, mündlich, schriftlich oder in Textform zu berichten sowie Akten und sonstige Unterlagen vorzulegen. Das Staatsministerium kann Beauftragte zu den Prüfungen der Berufsakademie entsenden.

(2) Die Einstellung von hauptberuflichen Dozentinnen und Dozenten sowie die Änderung der mit ihnen abgeschlossenen Verträge bedürfen der Genehmigung des Staatsministeriums. Es kann hauptberuflichen Dozentinnen und Dozenten für die Dauer der Zugehörigkeit zum Lehrkörper der Berufsakademie die akademische Bezeichnung „Professorin“ oder „Professor“ verleihen. Die Bezeichnung „Professorin“ oder „Professor“ darf nach dem Ausscheiden aus dem Lehrkörper weitergeführt werden, wenn die Berechtigung zur Führung dieser Bezeichnung mindestens fünf Jahre lang bestanden hat. Die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung soll entzogen werden, wenn ihre Trägerin oder ihr Träger sich ihrer nicht als würdig erweist.

---

Zitiervorschlag: § 8 SächsBAG (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsBAG/8

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: sk.sachsen.de
