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§ 13 SächsBörsDVO (Sachsen) — Wahltermin

Sächsische Börsenrechtsdurchführungsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Wahlausschuss setzt den Wahltag und das Ende der Wahlzeit am Wahltag fest (Wahltermin). Er veröffentlicht den Wahltermin bis zu dessen Ablauf mindestens einen Monat vorher auf der Internetseite der European Energy Exchange.