nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 9 SächsAkadWissG (Sachsen) — Mitarbeiter

Gesetz über die Sächsische Akademie der Wissenschaften

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Auf die Dienstverhältnisse der Mitarbeiter der Akademie finden die jeweiligen Bestimmungen für die Arbeitnehmer des Freistaates Sachsen Anwendung.