Auf die Dienstverhältnisse der Mitarbeiter der Akademie finden die jeweiligen Bestimmungen für die Arbeitnehmer des Freistaates Sachsen Anwendung.
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Auf die Dienstverhältnisse der Mitarbeiter der Akademie finden die jeweiligen Bestimmungen für die Arbeitnehmer des Freistaates Sachsen Anwendung.