(1) Die Akademie wird vom Präsidium geleitet. Es besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den Sekretaren der Klassen.
(2) Die stellvertretenden Sekretare der Klassen und der Leiter der Geschäftsstelle (Generalsekretär) der Akademie können nach Maßgabe der Satzung dem Präsidium angehören.