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§ 11 SächsAkadWissG (Sachsen) — Wirtschaftsplan

Gesetz über die Sächsische Akademie der Wissenschaften

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Akademie gibt sich einen Wirtschaftsplan. Näheres regelt die Satzung.