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Sächsisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz
Landesrecht Sachsen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Für Amtshandlungen zum Vollzug der in § 11 genannten Vorschriften werden keine Kosten erhoben.