(1) Die fachtheoretische Ausbildung ist am Ausbildungszentrum Bobritzsch zu absolvieren. Sie ist in Grund-, Haupt- und Vertiefungsausbildung gegliedert, dauert mindestens zehn Monate und umfasst insgesamt mindestens 1 000 Lehrveranstaltungsstunden in den folgenden drei Fachgruppen:
1. Fachgruppe Recht untergliedert in
a)
Öffentliches Recht und
b)
Bürgerliches Recht;
2. Fachgruppe Öffentliche Finanzwirtschaft untergliedert in
a)
Wirtschaftliches Grundwissen und Verwaltungsbetriebswirtschaft,
b)
staatliches und kommunales Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie
c)
Abgaben- und Kostenrecht;
3. Fachgruppe Verwaltungsmanagement untergliedert in
a)
Verwaltungsorganisation und -modernisierung,
b)
Bürger- und kundenorientierte Kommunikation sowie
c)
Verwaltungsinformatik.
Fachgruppenübergreifend sollen handlungsorientierte Bearbeitungen und Präsentationen von Fällen mit dem Ziel der Vermittlung von Methodenkompetenz sowie sozialer und kommunikativer Schlüsselqualifikationen erfolgen. Zur Vermittlung politischer Bildung sollen fächerübergreifend mindestens zwei Exkursionen zu exekutiven, legislativen oder judikativen Institutionen stattfinden.
(2) Die näheren Einzelheiten zu Inhalt, Umfang und Gliederung der fachtheoretischen Ausbildung regelt die Landesdirektion Sachsen in einem Ausbildungsplan, der in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren und an die Entwicklung und Erfordernisse der beruflichen Praxis anzupassen ist. Der Anteil der rechtlichen Ausbildungsfächer soll die Hälfte des Gesamtumfangs der fachtheoretischen Ausbildung nicht unterschreiten. Der Ausbildungsplan bedarf der Genehmigung des Staatsministeriums des Innern.