(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 2001 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt vorbehaltlich der Übergangsregelungen die Verordnung des Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst (APOmVwD) vom 7. August 1992 (SächsGVBl. S. 431) außer Kraft.
Dresden, den 31. Juli 2001
Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht