nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 28 SächsAVwDAPO (Sachsen) — Prüfungsakten

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Prüfungsakten werden am Ausbildungszentrum Bobritzsch geführt. Die Prüfungsteilnehmer können innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Staatsprüfung ihre Prüfungsakten einsehen.