Eine nicht bestandene Staatsprüfung kann einmal wiederholt werden; in diesem Fall sind beide Teile der Staatsprüfung insgesamt zu wiederholen. Über die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes entscheidet die Einstellungsbehörde.
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Eine nicht bestandene Staatsprüfung kann einmal wiederholt werden; in diesem Fall sind beide Teile der Staatsprüfung insgesamt zu wiederholen. Über die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes entscheidet die Einstellungsbehörde.