In der Zwischenprüfung soll die Anwärterin oder der Anwärter zeigen, ob sie oder er den Kenntnissen und Fähigkeiten nach geeignet erscheint, den Studiengang erfolgreich fortzusetzen. Die Zwischenprüfung erfolgt als schriftliche Prüfung.
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In der Zwischenprüfung soll die Anwärterin oder der Anwärter zeigen, ob sie oder er den Kenntnissen und Fähigkeiten nach geeignet erscheint, den Studiengang erfolgreich fortzusetzen. Die Zwischenprüfung erfolgt als schriftliche Prüfung.