Der Vorbereitungsdienst wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet. Die Anwärterinnen führen die Dienstbezeichnung „Rechtspflegeranwärterin“ und die Anwärter die Dienstbezeichnung „Rechtspflegeranwärter“.
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Der Vorbereitungsdienst wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet. Die Anwärterinnen führen die Dienstbezeichnung „Rechtspflegeranwärterin“ und die Anwärter die Dienstbezeichnung „Rechtspflegeranwärter“.