nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 31 SächsAPORPfl (Sachsen) — Schriftliche Prüfung

Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Rechtspfleger  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) In der schriftlichen Prüfung sind acht schriftliche Prüfungsarbeiten unter Aufsicht zu fertigen. Die Arbeitszeit beträgt jeweils fünf Stunden. Die Prüfungsaufgaben werden vom Prüfungsausschuss ausgewählt.

(2) Die Prüfungsarbeiten sind aus folgenden Gebieten zu fertigen:

1. einschließlich des einschlägigen Zivilrechts, Verfahrensrechts und Kostenrechts:

a)

vier Prüfungsaufgaben aus dem Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dazu gehört das Grundbuch-, Familien-, Nachlass- und Registerrecht,

b)

zwei Prüfungsaufgaben aus dem Vollstreckungsrecht, dazu gehört das Einzelzwangsvollstreckungs-, Immobiliarvollstreckungs- und Insolvenzrecht,

2. eine Prüfungsaufgabe aus dem Zivilrecht, Zivilprozessrecht einschließlich der Kostenfestsetzung sowie

3. eine Prüfungsaufgabe aus dem Recht der Strafvollstreckung einschließlich des einschlägigen Kostenrechts unter Berücksichtigung von Bezügen zum materiellen Strafrecht und Strafverfahrensrecht.

Die genannten Gebiete geben den Schwerpunkt der jeweiligen Prüfungsaufgabe vor. Daneben kann eine Prüfungsaufgabe auch weitere der in Satz 1 genannten Gebiete umfassen und die justizspezifischen Fachanwendungen beinhalten, die die Rechtspflegertätigkeit berühren.

(3) Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer geben an Stelle ihres Namens auf den Prüfungsarbeiten nur die Nummer ihres vor der schriftlichen Prüfung ausgelosten Arbeitsplatzes an. Das Verzeichnis mit den Nummern der Arbeitsplätze ist bis zum Abschluss der Bewertung verschlossen beim Landesjustizprüfungsamt zu verwahren. Prüferinnen und Prüfern darf keine Einsicht in das Verzeichnis gewährt werden.

---

Zitiervorschlag: § 31 SächsAPORPfl (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAPORPfl/31

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: sk.sachsen.de
