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§ 1 SächsAPOPol (Sachsen) — Geltungsbereich

Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Polizei

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung gilt für die Vorbereitungsdienste und Prüfungen für den Erwerb der Laufbahnbefähigungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Polizei einschließlich des Aufstiegs in die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2.