Diese Verordnung gilt für die Vorbereitungsdienste und Prüfungen für den Erwerb der Laufbahnbefähigungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Polizei einschließlich des Aufstiegs in die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2.
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Diese Verordnung gilt für die Vorbereitungsdienste und Prüfungen für den Erwerb der Laufbahnbefähigungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Polizei einschließlich des Aufstiegs in die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2.