Wurde die Laufbahnprüfung nicht bestanden oder gilt sie als nicht bestanden, kann diese einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsfrist soll mindestens drei Monate betragen und ein Jahr nicht überschreiten.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Wurde die Laufbahnprüfung nicht bestanden oder gilt sie als nicht bestanden, kann diese einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsfrist soll mindestens drei Monate betragen und ein Jahr nicht überschreiten.