Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik mit dem fachlichen Schwerpunkt technischer Verwaltungsdienst in den Aufgabenbereichen
1. Hochbau und Städtebau,
2. Maschinenwesen und Elektrotechnik sowie
3. Straßenwesen.