nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 17 SächsAPOArchiv (Sachsen) — Schriftführung

Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Archivdienst  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Sächsische Staatsarchiv bestellt für den Prüfungsausschuss einen Schriftführer und dessen Stellvertreter für die Dauer von drei Jahren.

(2) Der Schriftführer lädt die zugelassenen Anwärter schriftlich. Die Ladung muss den Anwärtern jeweils spätestens zwei Wochen vor Beginn der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung zugegangen sein.

(3) Der Schriftführer fertigt über die Beschlüsse des Prüfungsausschusses und über den Verlauf der mündlichen Abschlussprüfung eine Niederschrift. In der Niederschrift über den Verlauf der mündlichen Abschlussprüfung ist für jeden Anwärter getrennt festzuhalten:

1. Ort, Tag und Dauer der Prüfung,

2. die Namen des Prüfungsteilnehmers und der Prüfer,

3. die wesentlichen Gegenstände und der Verlauf der Prüfung,

4. etwaige Unregelmäßigkeiten in der Prüfung,

5. die Punktzahlen der drei Prüfungsbereiche gemäß § 14, die Durchschnittspunktzahl und die Note nach § 22 Absatz 5 Satz 3 sowie

6. die Entscheidungen des Prüfungsausschusses.

(4) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und vom Schriftführer zu unterzeichnen und zur Prüfungsakte zu nehmen.

---

Zitiervorschlag: § 17 SächsAPOArchiv (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAPOArchiv/17

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: sk.sachsen.de
