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§ 13 SächsAPOArchiv (Sachsen) — Fachstudium Archivwissenschaft

Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Archivdienst

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Sächsische Staatsarchiv weist die Anwärter der Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft – zum Fachstudium Archivwissenschaft zu.

(2) Das Fachstudium Archivwissenschaft wird nach Maßgabe der Studienordnung für das Studium an der Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft – im Rahmen der Ausbildung des gehobenen Archivdienstes vom 24. Mai 2013 (StAnz. S. 967) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.

(3) Das Fachstudium an der Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft – endet mit einer Zwischenprüfung. Für die Zwischenprüfung gelten die entsprechenden Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Archivdienst in Hessen vom 30. November 2011 (StAnz. S. 1622) in der jeweils geltenden Fassung.