(1) Der Vorbereitungsdienst wird in den Ausbildungsgebieten Gartenbau und Landwirtschaft durchgeführt.
(2) Das Ausbildungsgebiet wird bereits in der ausgeschriebenen Stelle zum Vorbereitungsdienst festgelegt.
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(1) Der Vorbereitungsdienst wird in den Ausbildungsgebieten Gartenbau und Landwirtschaft durchgeführt.
(2) Das Ausbildungsgebiet wird bereits in der ausgeschriebenen Stelle zum Vorbereitungsdienst festgelegt.