Die Laufbahnprüfungen sind nicht öffentlich. Die Prüfungsbehörde oder der Prüfungsausschuss kann weiteren Personen, bei denen ein berechtigtes Interesse besteht, die Anwesenheit gestatten.
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Die Laufbahnprüfungen sind nicht öffentlich. Die Prüfungsbehörde oder der Prüfungsausschuss kann weiteren Personen, bei denen ein berechtigtes Interesse besteht, die Anwesenheit gestatten.