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Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Amtsanwälte
Landesrecht Sachsen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Der Beamte, der die Prüfung bestanden oder endgültig nicht bestanden hat, scheidet aus der Ausbildung aus.