Die Erklärung, von der Wiederholungsprüfung Gebrauch machen zu wollen, ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe, dass die Prüfung nicht bestanden wurde, gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft Dresden abzugeben.
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Die Erklärung, von der Wiederholungsprüfung Gebrauch machen zu wollen, ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe, dass die Prüfung nicht bestanden wurde, gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft Dresden abzugeben.