Die Befähigung für den Amtsanwaltsdienst besitzt, wer die Ausbildung für den Amtsanwaltsdienst abgeleistet und die Prüfung bestanden hat.
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Die Befähigung für den Amtsanwaltsdienst besitzt, wer die Ausbildung für den Amtsanwaltsdienst abgeleistet und die Prüfung bestanden hat.