Der Prüfungsausschuss lässt die Hilfsmittel für die mündliche und schriftliche Prüfung zu. Die Prüfungsteilnehmenden haben die Hilfsmittel selbst zu beschaffen, soweit sie nicht von der Prüfungsbehörde gestellt werden.
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Der Prüfungsausschuss lässt die Hilfsmittel für die mündliche und schriftliche Prüfung zu. Die Prüfungsteilnehmenden haben die Hilfsmittel selbst zu beschaffen, soweit sie nicht von der Prüfungsbehörde gestellt werden.