(1) Prüfungsbehörde ist das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.
(2) Prüfungsorgane sind:
1. der Prüfungsausschuss und
2. die Prüfenden.
nu:legal · recht.nulegal.eu
(1) Prüfungsbehörde ist das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.
(2) Prüfungsorgane sind:
1. der Prüfungsausschuss und
2. die Prüfenden.